Das Unternehmen LohnCologne bietet seinen Kunden eine besonders kostengünstige Gestaltung der Lohnbuchhaltung - laufende Lohn- und Gehaltsabrtechnung, zu Festpreisen und ohne versteckte Nebenkosten. Hierauf gibt LohnCologne den Kunden sogar eine schriftliche Garantie! Bereits den Aufwand für die Ersterfassung und für die monatliche Pflege der Firmen- und Personalstammdaten erbringt LohnCologne für alle Kunden ohne Berechnung.

Auch für die erforderlichen Arbeiten beim Jahresabschluss der Lohn- und Gehaltsabrechnung stellt LohnCologne keine Rechnung aus. Denn zum Servicegedanken von LohnCologne gehört es, dass viele Arbeiten, die bei der Lohnbuchhaltung - laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Kunden anfallen, selbstverständlich kostenlos erbracht werden sollten. Doch überzeugen Sie sich einfach selbst! Im Folgenden finden Sie viele der Arbeiten, die LohnCologne für seine Kunden ohne Aufpreis erledigt, detailliert beschrieben.

LohnCologne führt für jeden Kunden die Ersterfassung und die laufende Pflege der Firmenstammdaten aus. Dies umfasst die Erfassung der Firma bzw. der Betriebsstätte (mit Adresse, Steuer- und Betriebsnummer usw.), die Einrichtung aller Kostenstellen des Unternehmens und der Berufsgenossenschaftsdaten sowie die Einrichtung und Pflege der Krankenkassenstammdaten. Hierzu gehört außerdem die Einrichtung des gesamten Zahlungsverkehrs im gängigen Datenträgeraustausch-Format DTAUS, die Erfassung der Finanzamtdaten für die Lohnsteueranmeldung, die Hinterlegung der Lohnarten des Unternehmens und die Festlegung der Abrechnungstermine sowie bei Bedarf die Übernahme des Kontenplans (basierend auf dem Standardkontenrahmen (SKR) 03).

Außerdem führt LohnCologne kostenlos die Ersterfassung und die Pflege der Personalstammdaten für alle Mitarbeiter aus. Hierzu zählt beispielsweise die Erfassung der Stammdaten (also z.B. der Adressen) und der Sozialversicherungsdaten aller Mitarbeiter. Hinzu kommt die Hinterlegung der Kostenstellen, der wöchentlichen Arbeitszeiten, der Betriebsstätten und der Gefahrentarife der Berufsgenossenschaft pro Mitarbeiter sowie die Hinterlegung der Lohnsteuerdaten und der Vortragssummen.

Auch in Bezug auf das Thema Lohnsteuer unterstützt LohnCologne die Kunden: mit der Lohnsteueranmeldung und mit der Lohnsteuerbescheinigung aller Mitarbeiter (entweder bei Jahresende oder bei Austritt aus dem Unternehmen) sowie mit der elektronischen Datenübermittlung an das zuständige Finanzamt sorgt LohnCologne für einen reibungslosen Ablauf. Eine umgehende Anpassung der Lohnsoftware an steuerrechtliche Änderungen erfolgt hierbei selbstverständlich kostenlos. Ebenfalls wichtig sind die Leistungen im Bereich der Sozialversicherung: die elektronische Datenübermittlung an die Sozialversicherungsträger erfolgt ohne Aufpreis, ebenso die umgehende Anpassung der Software bei sozialversicherungsrechtlichen Änderungen.

Zu den kostenfreien Jahresabschlussarbeiten gehören der Übertrag des Urlaubskontos und der Vortragswerte aus dem Vorjahr sowie die Erstellung und elektronische Übermittlung nach GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen).

Teure Sonderregelungen, die im Kleingedruckten des Vertrags versteckt sind, finden die Kunden bei LohnCologne ebenso wenig wie kostspielige 0180er- oder 0900-Sonderrufnummern für den Telefonservice. Im Gegenteil - LohnCologne bietet seinen Kunden sogar einen kostenlosen Rückrufservice an.


Alle Arbeiten, die LohnCologne kostenfrei erledigt, im Detail:

Ersterfassung und Pflege Ihrer Firmenstammdaten

* Hinterlegung der Firma / Betriebsstätte
* Einrichtung des Zahlungsverkehrs    (DTAUS)
* Hinterlegung der Finanzamtdaten (für die Lohnsteueranmeldung)
* Einrichtung / Pflege der Krankenkassen
* Einrichtung der Kostenstellen
* Hinterlegung der Lohnarten
* Übernahme des Kontenplans (Standard SKR 03)
* Einrichtung der Berufsgenossenschaftsdaten
* Festlegung der Abrechnungstermine


Ersterfassung und Pflege Ihrer Personalstammdaten

* Einrichtung der Mitarbeiter-Stammdaten

* Einrichtung Sozialversicherungsdaten
* Hinterlegung der Lohnsteuerdaten
* Hinterlegung der Vortragssummen
* Hinterlegung der Betriebsstätte
* Hinterlegung der wöchentlichen Arbeitszeit
* Einrichtung einer Kostenstelle
* Hinterlegung des Gefahrentarifs der Berufsgenossenschaft


Sozialversicherung

* Anpassung an sozialversicherungsrechtliche Änderungen
* elektronische Übermittlung an die Sozialversicherungsträger


Lohnsteuer

* Anpassung an steuerrechtliche Änderungen
* elektronische Übermittlung an das Finanzamt
* Lohnsteueranmeldung
* Lohnsteuerdaten der Mitarbeiter bei Austritt/Jahresende


Jahresabschlussarbeiten

* Übertrag der Vortragswerte aus dem Vorjahr
* Übertrag des Urlaubskontos
* Erstellung und Übermittlung der GDPdU